Bericht zur neuen EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI) –
Februar 2025
Die Europäische Union hat im Februar 2025 eine neue
Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI)
verabschiedet.
Diese Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, um den Einsatz von KI-Systemen zu kontrollieren, Innovationen zu fördern und gleichzeitig Grundrechte sowie
Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Was ist neu?
Mit der neuen Verordnung wird erstmals ein umfassender Rechtsrahmen für KI-Systeme in der EU geschaffen.
Unternehmen sind nun verpflichtet, KI-Anwendungen nach
ihrem Risikograd zu klassifizieren und entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen.
Besonders für Hochrisiko-KI gelten strenge Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und
Sicherheitsstandards. Zudem müssen Anbieter und Betreiber sicherstellen, dass ihre KI-Systeme ethische und
menschenrechtskonforme Standards einhalten.
Ein weiteres Novum ist die Einführung einer Schulungspflicht für Personen, die mit der Entwicklung und Nutzung von
KI-Systemen befasst sind.
Dies soll sicherstellen, dass Fachkräfte über ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, um Risiken und
Auswirkungen von KI-Technologien angemessen bewerten zu können.
Was ist nicht erlaubt?
Die Verordnung verbietet bestimmte KI-Anwendungen, die als besonders gefährlich für die Gesellschaft eingestuft werden. Dazu gehören:
Manipulative KI-Systeme,
die unbewusst das Verhalten von Nutzern beeinflussen oder täuschen.
Social Scoring,
also die Bewertung von Menschen anhand ihres sozialen
Verhaltens, wie es etwa in China praktiziert wird.
Emotionserkennung
in Arbeitsumgebungen und Bildungseinrichtungen, da diese Technologie das Recht auf Privatsphäre verletzen könnte.
Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum,
mit wenigen Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten.
Was soll reguliert werden?
Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein:
Unannehmbares Risiko:
Solche Systeme sind verboten, da sie eine Bedrohung für
Sicherheit und Grundrechte darstellen.
Hohes Risiko:
Hierzu gehören KI-Anwendungen in kritischen Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Strafverfolgung und Infrastruktur. Sie unterliegen strengen Prüf- und Zulassungsverfahren.
Begrenztes Risiko:
Systeme mit moderatem Risiko müssen Transparenzpflichten erfüllen, beispielsweise indem sie Nutzer über KI-generierte
Inhalte informieren.
Minimales Risiko:
Diese KI-Anwendungen sind weitgehend unreguliert, da sie als unkritisch gelten.
Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, den Einsatz
von Künstlicher Intelligenz in geordnete Bahnen zu lenken, Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig eine
innovationsfreundliche Umgebung zu schaffen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.