KI in der EU

EU-Verordnung
zur künstlichen Intelligenz

Bericht zur neuen EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI) – 

Februar 2025

 

Die Europäische Union hat im Februar 2025 eine neue 

Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) 

verabschiedet. 

Diese Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, um den Einsatz von KI-Systemen zu kontrollieren, Innovationen zu fördern und gleichzeitig Grundrechte sowie 

Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

 

Was ist neu?

 

Mit der neuen Verordnung wird erstmals ein umfassender Rechtsrahmen für KI-Systeme in der EU geschaffen. 

Unternehmen sind nun verpflichtet, KI-Anwendungen nach

ihrem Risikograd zu klassifizieren und entsprechende 

Maßnahmen zu ergreifen. 

 

Besonders für Hochrisiko-KI gelten strenge Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und 

Sicherheitsstandards. Zudem müssen Anbieter und Betreiber sicherstellen, dass ihre KI-Systeme ethische und 

menschenrechtskonforme Standards einhalten.

 

Ein weiteres Novum ist die Einführung einer Schulungspflicht für Personen, die mit der Entwicklung und Nutzung von 

KI-Systemen befasst sind. 

Dies soll sicherstellen, dass Fachkräfte über ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, um Risiken und 

Auswirkungen von KI-Technologien angemessen bewerten zu können.

 

Was ist nicht erlaubt?

 

Die Verordnung verbietet bestimmte KI-Anwendungen, die als besonders gefährlich für die Gesellschaft eingestuft werden. Dazu gehören:

 

Manipulative KI-Systeme,

die unbewusst das Verhalten von Nutzern beeinflussen oder täuschen.

Social Scoring,

also die Bewertung von Menschen anhand ihres sozialen 

Verhaltens, wie es etwa in China praktiziert wird.

 

Emotionserkennung

in Arbeitsumgebungen und Bildungseinrichtungen, da diese Technologie das Recht auf Privatsphäre verletzen könnte.

 

Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum,

mit wenigen Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten.

 

Was soll reguliert werden?

 

Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein:

 

Unannehmbares Risiko:

 

Solche Systeme sind verboten, da sie eine Bedrohung für 

Sicherheit und Grundrechte darstellen.

 

Hohes Risiko

 

Hierzu gehören KI-Anwendungen in kritischen Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Strafverfolgung und Infrastruktur. Sie unterliegen strengen Prüf- und Zulassungsverfahren.

 

Begrenztes Risiko:

 

Systeme mit moderatem Risiko müssen Transparenzpflichten erfüllen, beispielsweise indem sie Nutzer über KI-generierte 

Inhalte informieren.

 

Minimales Risiko

Diese KI-Anwendungen sind weitgehend unreguliert, da sie als unkritisch gelten.

Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, den Einsatz 

von Künstlicher Intelligenz in geordnete Bahnen zu lenken, Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig eine 

innovationsfreundliche Umgebung zu schaffen.

ki-com.com

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